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Genehmigungen für den Flugbetrieb mit Flugzeugen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Flugzeuge betreiben, benötigen Sie in bestimmten Fällen Genehmigungen des Luftfahrt-Bundesamts.

Sie können

  • neue Genehmigungen für ein oder mehrere Flugzeuge desselben Musters beziehungsweise derselben Baureihe beantragen,
  • ein Flugzeug zu einer bestehenden Genehmigung für dasselbe Luftfahrzeugmuster beziehungsweise die -baureihe hinzufügen,
  • Ihren bestehenden Genehmigungsumfang für ein oder mehrere Flugzeuge ändern.

Mit diesem Antrag können Sie folgende Genehmigungen erhalten: 

  • Reduced Vertical Separation Minima (RVSM) – Reduzierte Vertikalstaffelung 
  • Minimum Navigation Performance Specifications for North Atlantic High Level Airspace (MNPS NAT-HLA) – Spezifikation für Mindestnavigationsleistungen im nordatlantischen Luftraum
  • Minimum Navigation Performance Specifications for Performance Based Communications and Surveillance (MNPS PBCS) – Flugbetrieb in Lufträumen mit vorgeschriebener Navigationsausrüstung - Leistungsbasierte Kommunikation und Luftraumüberwachung 
  • Low visibility operations (LVO) – Flugbetrieb bei geringer Sicht 
  • Steep Approach Operations – Steilanflugverfahren 
  • Performance Based Navigation (PBN) – Leistungsbasierte Navigation 
  • Transport Of Dangerous Goods (DG) – Gefahrguttransport im Luftverkehr 
  • Flugbetrieb ohne bestimmte Ausrüstung
  • sonstige Genehmigungen

Als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie zusätzlich folgende Genehmigungen beantragen: 

  • Electronic Flight Bag (EFB) – Elektronischer Pilotenkoffer 
  • Extended Range Operations with Two-Engined Aeroplanes (ETOPS) – Langstreckenbetrieb mit zweimotorigen Flugzeugen 
  • Single-Engine Turbine aeroplane operated at night or in - Instrument Meterological Conditions (SET-IMC) – Einmotorige Turbinenflugzeuge bei Nacht oder unter Instrumentenwetter-Bedingungen 
  • Use of aircraft included in an AOC for other-than-CAT operations 
  • Fuel Policy – Grundsätze der Kraftstoffermittlung
  • Minimum Flight Altitudes – Methode zur Festlegung der Mindestflughöhen
  • Non-ETOPS – Ausnahmegenehmigung für Flugzeuge (CAT) ohne ETOPS-Genehmigung
  • Unstabilized Approach – Unstabilisierte Anflüge für Flugzeuge (CAT)
  • Lower Landing Mass – Ermittlung Luftfahrzeugkategorie bei zugrunde gelegter niedrigerer Landemasse
  • Short Landing Operations – Kurzlandeverfahren
  • Reduced Landing Distance – Verkürzte Landestrecke 
  • Use Of Isolated Aerodromes – Benutzung abgelegener Flugplätze
  • Operations With Increased Bank Angles – Flugbetrieb mit größeren Querneigungen

Die Antragstellung ist kostenpflichtig. Bei Bedarf müssen weitere Anträge gestellt werden. Entsprechende Hinweise finden Sie im Antragsformular.
 

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