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Zuteilung des SSR-Mode-Codes beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Zur Inbetriebnahme eines Luftfahrzeugs müssen Sie dieses mit einem Sekundärradar-Antwortgerät (Transponder) ausrüsten. Dafür ist es notwendig, dass Sie sich vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einen SSR-Mode-Code zuteilen lassen.

Mit dem Antrag zur Zuteilung eines SSR-Mode-Codes müssen Sie allgemeine Angaben zum Luftfahrzeug einreichen.        

Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen ist die Empfängerin oder der Empfänger der Rechnung immer die antragstellende Person. Eine abweichende Rechnungsadresse ist nicht möglich.

Mit einem zugeteilten SSR-Mode-Code kann das betreffende Luftfahrzeug am Verkehr teilnehmen, sobald eine Verkehrszulassung vorliegt.

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