Zweitschriften beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie haben ein zugelassenes Luftfahrzeug, doch Ihnen liegen Dokumente hierzu nicht mehr im Original vor? Beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) können Sie folgende Zweitschriften beantragen:
- Lufttüchtigkeitszeugnis
- Eintragungsschein
- Lärmschutzzeugnis
Um eine Zweitschrift zu erhalten, müssen sie
- Angaben zum Luftfahrzeug machen und
- Ihren Antrag begründen.
Zweitschriften können Sie beantragen
- als Eigentümerin oder Eigentümer
- oder in Vertretung für Eigentümerinnen und Eigentümer.
Mit einer Zweitschrift beziehungsweise mehreren Zweitschriften können Sie die Unterlagen zu Ihrem Luftfahrzeug vervollständigen.