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mixins.searchInfo_searchTermZwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes während der Berufsausbildung nach BBIG Anmeldung

Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes während der Berufsausbildung nach BBIG Anmeldung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ihre Zwischenprüfung beinhaltet die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht. Die Zwischenprüfung soll Ihnen als auszubildende Person und Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Eindruck von Ihrem jeweiligen Leistungsstand geben.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist für Sie als auszubildende Person verpflichtend. Eine Ausnahme davon kann sein, wenn

  • in Ihrem Ausbildungsverhältnis eine bereits abgeschlossene andere Ausbildung mit mindestens 2 Jahren angerechnet wurde oder
  • Ihre Ausbildung eine zweiteilige Abschlussprüfung zu unterschiedlichen Zeitpunkten („gestreckte Abschlussprüfung“) vorsieht.

Die Zwischenprüfung unterscheidet sich unter anderem von der zweiteiligen Abschlussprüfung – so fließt die Note der Zwischenprüfung nicht in die Abschlussnote ein.

Die Ergebnisse sind für Sie ein wichtiger Indikator, wenn Sie vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden wollen.

Die Zwischenprüfung findet für alle Auszubildenden etwa zur Hälfte der Ausbildungsdauer statt. Sie wird durch die zuständige Stelle, in der Regel eine Kammer, durchgeführt. Eine Ausnahme davon ist, wenn von Land oder Bund eine andere Stelle bestimmt wurde. Eine weitere Ausnahme sind in Teilen der öffentliche Dienst und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts. In diesen Fällen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Ausbildungsträger hinsichtlich der verantwortlichen Stelle.

Der Zeitpunkt ist in der Ausbildungsordnung festgeschrieben. Wenn keine vorliegt, teilt Ihnen die zuständige Stelle den Zeitpunkt mit. Ihr Ausbildungsbetrieb wird von der zuständigen Stelle konkret in einem Brief oder elektronisch über die Prüfung benachrichtigt.

Die Durchführung der Zwischenprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss besteht aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Lehrervertreter. Er nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.

Das durch den Prüfungsausschuss festgestellte Prüfungsergebnis wird an die zuständige Stelle übermittelt. Die Ergebnisse erhalten Sie in Form einer Teilnahmebescheinigung.

Sind Sie teilnehmende Person einer Umschulung, sind Sie nach Stellen eines Antrags ebenfalls zuzulassen.

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