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Fahrschulerlaubnis beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Um eine Fahrschule gründen zu können, benötigen Sie eine Fahrschulerlaubnis. In Ihrer Fahrschule können Sie mit einer Fahrschulerlaubnis theoretische und praktische Kenntnisse  vermitteln, die für einen Führerschein notwendig sind. 
Sie können als selbstständige Fahrlehrerin oder selbständiger Fahrlehrer eine Fahrschulerlaubnis für folgende  Fahrlehrerlaubnisklassen beantragen: 

  • BE
  • A
  • CE und 
  • DE

Um eine Fahrschule betreiben zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die vor allem die Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sowie die Räumlichkeiten betreffen. Wenn Sie zum Beispiel Unterrichtsräume an verschiedenen Örtlichkeiten haben, müssen Sie für jeden zusätzlichen Raum eine Zweigstellenerlaubnis beantragen.   
 

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