- Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Fahrlehrerschein
- amtlich beglaubigte Kopie oder
- Vorlage des Originals und einer Kopie
- Nachweis einer mindestens zweijährigen hauptberuflichen Fahrlehrertätigkeit
- zum Beispiel durch schriftliche Bestätigung der Inhaberinnen beziehungsweise Inhaber der Fahrschulen, bei denen bisher Beschäftigungsverhältnisse bestanden
- Teilnahmenachweis am Lehrgang Fahrschulbetriebswirtschaft
- schriftliche Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist
- Nachweis der Nutzungsberechtigung der Unterrichtsräume
- maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über Ausstattung und Quadratmeterzahl
- gegebenenfalls Nachweis einer baurechtlichen Genehmigung, falls keine vorhandene Fahrschule übernommen wird
- schriftliche Erklärung, dass vorgeschriebene Lehrmittel zur Verfügung stehen zusammen mit Verfügungsnachweis
- Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
- gegebenenfalls Nutzungsvereinbarung, wenn Sie nicht Halterin oder Halter der Fahrzeuge sind
- erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 3 Monate
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
Nur bei juristischen Personen:
- aktueller Handelsregisterauszug der Gesellschaft
- Nachweis über die Regelung der Vertretungsbefugnis für die juristische Person durch die natürliche Person in Form der verantwortlichen Leitung:
- Geschäftsführenden-Eintrag im Handelsregister
- Prokura-Eintrag im Handelsregister oder
- Satzung
- gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen einreichen, sofern sich offene Fragen im Prüfverfahren ergeben