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mixins.searchInfo_searchTermAusnahmeerlaubnis für das Schießen mit einer Schusswaffe

Ausnahmeerlaubnis für das Schießen mit einer Schusswaffe

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen, müssen Sie grundsätzlich vorher eine Erlaubnis beantragen. Auf diese Erlaubnis kann in der Regel nur dann verzichtet werden, wenn das Schießen auf behördlich genehmigten Schießstätten erfolgt. 
Auf Antrag kann eine Ausnahme und damit eine Befreiung von der Erlaubnispflicht bewilligt werden, sodass Sie unter bestimmten Voraussetzungen ohne Schießerlaubnis außerhalb von Schießstätten schießen dürfen. 
Es bleibt der Behörde unbenommen, die Ausnahmeentscheidung inhaltlich zu beschränken, zu befristen oder mit einer Auflage zu versehen.
 

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