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mixins.searchInfo_searchTermÜbertragung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

Übertragung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie ein Busunternehmen betreiben und bereits über eine Genehmigung im Gelegenheitsverkehr verfügen, müssen Sie ebenfalls genehmigen lassen, wenn Sie:

  • alle Rechte und Pflichten aus der Genehmigung an ein anderes Unternehmen übertragen möchten oder
  • die Betriebsführung auf eine andere Person übertragen möchten.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

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