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mixins.searchInfo_searchTermAusbildungserleichterungen für Inhaberinnen und Inhaber von ICAO-Lizenzen aus Drittstaaten in individuellen Ausbildungsprogrammen beantragen

Ausbildungserleichterungen für Inhaberinnen und Inhaber von ICAO-Lizenzen aus Drittstaaten in individuellen Ausbildungsprogrammen beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal beginnen möchten, können Sie gegebenenfalls Ausbildungserleichterungen in Anspruch nehmen, insofern Sie eine ICAO-Lizenz (ICAO) aus einem Drittland besitzen. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen müssen.

Dazu muss die zukünftige Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization, ATO) ein individuelles Ausbildungsprogramm erstellen, welches das LBA genehmigt.

Diese Verwaltungsleistungen richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die eine ICAO-Drittstaaten-Lizenz besitzen. Für die Antragstellung können Sie sich auch durch die zukünftige ATO oder Dritte vertreten lassen.
 

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