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Berufsschadensausgleich im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Führt die gesundheitliche Schädigung dazu, dass sich Ihr Einkommen verringert, dann können Sie einen Berufsschadensausgleich (BSA) erhalten. Der Einkommensverlust kann beispielsweise aus einem schädigungsbedingt notwendigen Berufswechsel mit niedrigerer Vergütung resultieren.

Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Bei Ihnen ist ein Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 30 anerkannt worden und
  2. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben sind
    1. nicht mehr erfolgversprechend oder
    2. Ihnen nicht mehr zumutbar.

Der Berufsschadensausgleich ist eine monatliche Leistung.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der sozialen Entschädigung.

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