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mixins.searchInfo_searchTermBeihilfe bei erheblicher Beeinträchtigung der Erwerbsgrundlage im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen

Beihilfe bei erheblicher Beeinträchtigung der Erwerbsgrundlage im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie durch eine notwendige ambulante oder stationäre Behandlung für eine anerkannte Schädigungsfolge in Ihrer Arbeit erheblich beeinträchtigt sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht eigenständig sicherstellen können, dann können Sie Beihilfe in Form von Geldleistungen in Anspruch nehmen.

Sofern Sie Krankengeld erhalten und Ihren Lebensunterhalt nicht selbständig decken können, dann können Sie diese Beihilfe als Ergänzung erhalten.

Wenn Sie als Selbständige kein Krankengeld erhalten, dient die Beihilfe dazu, Ihren Lebensunterhalt zu decken, sofern Sie diesen nicht selbst sicherstellen können.

Die Beihilfe endet spätestens mit dem Ende des Anspruches des Krankengelds der sozialen Entschädigung.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, können Sie auch eine Beihilfe bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Erwerbsgrundlage erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie im Ausland weder eine zweckentsprechende Leistung erhalten können noch diesen Bedarf durch einen bestehenden privaten oder gesetzlich bestehenden Versicherungsschutz decken können und Sie dadurch einen Nachteil erleiden.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

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