Hilfsmittel für Geschädigte infolge anerkannter Schädigungsfolgen im Rahmen der Sozialen Entschädigung beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzSie können für anerkannte Schädigungsfolgen Hilfsmittel erhalten. Hilfsmittel sind alle ärztlich verordneten Gebrauchsgegenstände, die den Erfolg der Heilbehandlung sichern oder die Folgen von Gesundheitsschäden mildern oder ausgleichen. Dazu gehören insbesondere Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel einschließlich der notwendigen Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung sowie der Ausbildung im Gebrauch der Hilfsmittel (zum Beispiel Rollatoren). Zahnersatz gilt nicht als Hilfsmittel.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.