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mixins.searchInfo_searchTermFallmanagement im Rahmen der sozialen Entschädigung als Berechtigter beantragen

Fallmanagement im Rahmen der sozialen Entschädigung als Berechtigter beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Beim Fallmanagement werden die Berechtigten von einer Fallmanagerin oder einem Fallmanager aktivierend und koordinierend durch das Antragsverfahren und Leistungsverfahren begleitet.

Leistungen des Fallmanagements werden mit Einwilligung der Berechtigten erbracht, die auch die erforderlichen Datenerhebungen erfasst. Die Einwilligung ist schriftlich zu dokumentieren.

Berechtigte können ein Fallmanagement erhalten.

Das Fallmanagement umfasst insbesondere:

  1. die Ermittlung des möglichen Hilfebedarfs, der durch das schädigende Ereignis unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls entstanden ist,
  2. den Hinweis auf die in Betracht kommenden Sozialleistungen,
  3. die Begleitung der Berechtigten mit dem Ziel des Erhalts zügiger und aufeinander abgestimmter Leistungen, soweit Berechtigte Ansprüche gegen andere Träger von Sozialleistungen haben oder haben könnten,
  4. die Unterstützung bei der Antragstellung, die Aufklärung über die Einleitung und den Ablauf des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung,
  5. die Begleitung des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung.

Das Fallmanagement kann die Kontaktaufnahme mit möglicherweise berechtigten Personen umfassen.

Soweit eine Bedarfsermittlung und ein Teilhabeplanverfahren durchzuführen sind, werden Leistungen des Fallmanagements ergänzend erbracht.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

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