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Trinkwassergebühr

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt Ihnen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Wasserversorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, dass sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten Kubikmeter aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.

An den Kosten für den Neuanschluss werden Sie als Abnehmer einmalig beteiligt.rsorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Wasserversorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, dass sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten Kubikmeter aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.

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