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mixins.searchInfo_searchTermAusnahmebescheinigung vom Vermarktungsverbot für Anhang-A-Arten beantragen

Ausnahmebescheinigung vom Vermarktungsverbot für Anhang-A-Arten beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
  • Die in Anhang A der EG-Artenschutzverordnung 338/97 genannten Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellte Gegenstände unterliegen einem Vermarktungsverbot. Das heißt Kauf, Angebot zum Kauf, Erwerb zu kommerziellen Zwecken, Zurschaustellung und Verwendung zu kommerziellen Zwecken sowie Verkauf, Vorrätig halten, Anbieten oder Befördern zu Verkaufszwecken von Exemplaren der Arten des Anhangs A sind verboten.
  • Wenn Sie ein Exemplar des Anhangs A zu kommerziellen Zwecken nutzen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmebescheinigung vom Vermarktungsverbot.
  • Diese Bescheinigung kann beantragt und Ihnen erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Vermarktungsverbot vorliegen.

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