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mixins.searchInfo_searchTermAusnahmegenehmigung zum Parken für Menschen ohne Hände oder Arme beantragen

Ausnahmegenehmigung zum Parken für Menschen ohne Hände oder Arme beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Ihnen beide Hände oder Arme fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht Ihnen 

  • gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit Parkuhr oder Parkscheinautomat 
  • das Parken auf Parkflächen mit zeitlicher Begrenzung, ohne dass Sie eine Parkscheibe auslegen müssen.

Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, gilt diese für das ganze Bundesgebiet.
 

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