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Parkausweis für schwerbehinderte Menschen verlängern

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie als schwerbehinderter Mensch einen blauen oder orangen Parkausweis haben, können Sie diesen verlängern lassen.

Der Parkausweis erlaubt das Parken an Stellen, an denen dies üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch nutzen, wenn Sie Beifahrerin oder Beifahrer sind. Eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Als Nachweis gilt der Parkausweis zusammen mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung.

Es gibt zwei Varianten des Parkausweises.

 

Blauer Parkausweis:

  • gilt europaweit
  • berechtigt zum Parken auf Parkplätzen mit Rollstuhlsymbol

 

Oranger Parkausweis:

  • gilt bundesweit

 

Beide Parkausweise berechtigen zum Parken an folgenden Stellen:

  • in eingeschränktem Halteverbot bis zu 3 Stunden; Antragstellerinnen und Antragstellern kann für bestimmte Haltverbotsstrecken eine längere Parkzeit genehmigt werden. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben
  • unter bestimmten Voraussetzungen in verkehrsberuhigten Bereichen
  • auf Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohnern bis zu 3 Stunden
  • während der Ladezeit in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
  • an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
  • im Bereich eines Zonenhalteverbots auch außerhalb der zugelassenen Parkdauer
  • über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, an denen die Parkzeit begrenzt ist

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