Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermGesetzliche Unfallversicherung: Einer Berufskrankheit vorbeugen oder die Verschlimmerung einer Berufskrankheit vermeiden

Gesetzliche Unfallversicherung: Einer Berufskrankheit vorbeugen oder die Verschlimmerung einer Berufskrankheit vermeiden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Berufsgenossenschaften und Unfallkasse können Sie mit vorbeugenden individuellen Maßnahmen (Individualprävention) unterstützen.

Die Maßnahmen sollen beruflichen Gefahren entgegenwirken, die zu einer Berufskrankheit führen können. Das gilt für folgende Fälle:

  • die Entstehung,
  • das Wiederaufleben oder
  • die Verschlimmerung einer Berufskrankheit.

Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse arbeitet die einzelnen vorbeugenden Maßnahmen aus und bietet Ihnen diese an. Dabei werden Ihre persönliche Erkrankung sowie die Arbeitsbedingungen an Ihrem Arbeitsplatz berücksichtigt.

Vorbeugende individuelle Maßnahmen haben das Ziel, dass Sie wie bisher weiterarbeiten können, ohne dass sich Ihre Gesundheit verschlechtert. Je nach beruflicher Gefährdung und gesundheitlichen Beschwerden sind folgende Maßnahmen möglich:

  • technische Maßnahmen am Arbeitsplatz (zum Beispiel Einrichtung technischer Absauggeräte, bauliche Veränderungen)
  • organisatorische Maßnahmen am Arbeitsplatz (zum Beispiel Neuorganisation von Arbeitsabläufen, Übertragung anderer Tätigkeiten, zeitliche Begrenzung der gefährdenden Tätigkeiten)
  • Optimierung von Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Atemmaske, Schutzhandschuhe, Gehörschutzkapseln)
  • gesundheitspädagogische Seminare (zum Beispiel Hautschutzseminare, Schulungen zur Rückengesundheit)
  • intensive persönliche Beratungen (zum Beispiel BerufskrankheitenSprechstunde, tätigkeitsbezogene Betreuung oder Beratung vor Ort unter Einbeziehung des Betriebsarztes
  • Heilbehandlungsmaßnahmen (zum Beispiel Behandlungsauftrag, Kostenübernahme besonderer Therapien)

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.