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mixins.searchInfo_searchTermSterbefall auf ausländischem Seeschiff nachbeurkunden lassen

Sterbefall auf ausländischem Seeschiff nachbeurkunden lassen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Jedes Schiff fährt unter einer bestimmten Landesflagge und gehört damit unter Fahrt rechtlich zum Territorium dieses Landes.

Wenn eine Person auf einem ausländischen Seeschiff verstirbt, unterliegt das den gleichen Regeln wie ein Todesfall im Ausland. Der Todesfall wird gegebenenfalls in dem betreffenden Land beurkundet, in dem der Todesfall eintrat.

Sie können den Sterbefall in Deutschland nachbeurkunden lassen. Das heißt, dass der Sterbefall auch in ein deutsches Sterberegister eingetragen wird.

Eine Nachbeurkundung ist notwendig, wenn Sie weitere Sterbeurkunden in Deutschland nachbestellen wollen.

Die Nachbeurkundung gilt für verstorbene Personen:

  • mit deutscher Staatsangehörigkeit
    • mit Inlandswohnsitz
    • ohne Inlandswohnsitz
  • in Deutschland anerkannte Flüchtlinge
  • in Deutschland anerkannte Staatenlose

Zuständig ist das Standesamt, in dem die verstorbene Person zuletzt ihren Wohnsitz hatte. Wenn die verstorbene Person niemals einen Inlandswohnsitz hatte, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

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