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mixins.searchInfo_searchTermEinwendungen gegen geplante Bauvorhaben der Eisenbahn des Bundes erheben und Stellungnahmen abgeben

Einwendungen gegen geplante Bauvorhaben der Eisenbahn des Bundes erheben und Stellungnahmen abgeben

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Eisenbahnbetriebsanlagen dürfen nur mit einer Genehmigung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) neu gebaut, geändert oder zurückgebaut werden.

Zu den Betriebsanlagen einer Eisenbahn zählen zum Beispiel:

  • Schienenwege
  • Ingenieurbauwerke wie zum Beispiel
    • Brücken
    • Tunnel
    • Durchlässe
  • Erdbauwerke wie zum Beispiel:
    • Dämme
    • Einschnitte
    • Böschungen
  • Signal, Sicherungs- und Telekommunikationsanlagen
  • Bahnhöfe
  • Haltepunkte

Wenn Sie als Privatperson, Organisation oder Unternehmen eine Einwendung erheben möchten:

Die Planunterlagen des Bauvorhabens liegen für mindestens einen Monat öffentlich aus.

Sie können sich in dieser Zeit über das geplante Bauvorhaben informieren. Dabei prüfen Sie, ob das Bauvorhaben Ihre Rechte oder schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt, zum Beispiel durch eine drohende:

  • Lärmbelästigung
  • Eigentumsbeeinträchtigung
  • Gesundheitsgefährdung

Dann können Sie beim EBA eine Einwendung gegen das Bauvorhaben einreichen, in der Sie die befürchtete Beeinträchtigung beschreiben.

Sie dürfen die Einwendung nicht anonym abgeben.

Wenn Sie als anerkannte Umwelt- oder Naturschutzvereinigung eine Stellungnahme abgeben möchten:

Sie können sich über die Planunterlagen des Bauvorhabens informieren und diese prüfen in Bezug auf:

  • Naturschutz
  • Umweltschutz
  • Landschaftspflege

In einer Stellungnahme können Sie sich dazu äußern, ob das geplante Vorhaben mit den gesetzlichen Vorschriften in diesen Bereichen vereinbar ist.

Als betroffene Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie über das Vorhaben einzeln unterrichtet. Sie prüfen, ob das geplante Bauvorhaben mögliche Auswirkungen auf Ihren öffentlich-rechtlichen Aufgabenbereich hat. In diesem Fall können Sie beim EBA eine Stellungnahme abgeben.

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