Ausnahmegenehmigung von Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzSie können Ausnahmegenehmigungen nur für bestimmte Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen. Ausnahmen sind zum Beispiel von den folgenden Regelungen möglich:
- Vorschriften zur Straßenbenutzung
- Regelungen zum Halten und Parken
- Vorschriften zu Höhe, Breite und Länge von Fahrzeugen und deren Ladung
- Vorschriften zum Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen
- Verbote oder Beschränkungen aufgrund von Verkehrszeichen
- Verbot,
- eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu fahren
- Personen zu transportieren
- Verkehrshindernisse zu bereiten
- Lautsprecher zu nutzen
- Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten
- sonn- oder feiertags zu fahren
- in Wohngebieten zu bestimmten Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 Tonnen und Anhänger über 2 Tonnen zu parken
Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, kann die zuständige Behörde diese auch widerrufen. Zusätzlich zur Ausnahmegenehmigung können Sie Auflagen und Bedingungen erhalten, die Sie einhalten müssen.