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mixins.searchInfo_searchTermAusnahmegenehmigung von Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen

Ausnahmegenehmigung von Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Sie können Ausnahmegenehmigungen nur für bestimmte Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen. Ausnahmen sind zum Beispiel von den folgenden Regelungen möglich: 

  • Vorschriften zur Straßenbenutzung
  • Regelungen zum Halten und Parken
  • Vorschriften zu Höhe, Breite und Länge von Fahrzeugen und deren Ladung
  • Vorschriften zum Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen
  • Verbote oder Beschränkungen aufgrund von Verkehrszeichen
  • Verbot, 
    • eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu fahren
    • Personen zu transportieren
    • Verkehrshindernisse zu bereiten 
    • Lautsprecher zu nutzen
    • Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten
    • sonn- oder feiertags zu fahren
    • in Wohngebieten zu bestimmten Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 Tonnen und Anhänger über 2 Tonnen zu parken

Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, kann die zuständige Behörde diese auch widerrufen. Zusätzlich zur Ausnahmegenehmigung können Sie Auflagen und Bedingungen erhalten, die Sie einhalten müssen.
 

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