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mixins.searchInfo_searchTermVerbot oder Einschränkung der Fahrzeugnutzung durch die Zulassungsbehörde

Verbot oder Einschränkung der Fahrzeugnutzung durch die Zulassungsbehörde

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen oder halten, das nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann die Zulassungsbehörde:

  • Ihnen eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder
  • den Betrieb des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen einschränken oder verbieten.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr Fahrzeug:

  • schwere technische Mängel aufweist
  • keine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung hat
  • über keinen Versicherungsschutz verfügt

Wenn die Zulassungsbehörde Zweifel daran hat, ob Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann sie anordnen, dass Sie:

  • ein Gutachten einer amtlich anerkannten Stelle vorlegen oder
  • das Fahrzeug vorführen

Wenn Ihnen der Betrieb Ihres Fahrzeuges verboten ist, sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen möglich für Fahrten:

  • zur Zulassungsstelle
  • zur Hauptuntersuchung
  • zu einer Gutachtenstelle

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nutzen, obwohl die Zulassungsstelle dies untersagt hat, machen Sie sich strafbar. Das kann zu einem Bußgeld und Punkten im Fahreignungsregister (Punkten in Flensburg) führen.

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