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mixins.searchInfo_searchTermAusstellung eines Anhängerverzeichnis beantragen

Ausstellung eines Anhängerverzeichnis beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

In der Regel brauchen Sie für jedes Fahrzeug, mit dem Sie auf öffentlichen Straßen fahren wollen, eine Zulassung. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (der frühere Fahrzeugschein), die Sie bei der Zulassung erhalten, müssen Sie bei jeder Fahrt mitführen.

Das gilt auch für Anhänger. Wenn Sie mehrere Anhänger halten, können Sie bei der zuständigen Behörde ein Anhängerverzeichnis beantragen. Dieses gilt für alle auf Sie zugelassenen Anhänger.

Bei der Fahrt können Sie statt der jeweiligen Zulassungsbescheinigung Teil 1 auch das Anhängerverzeichnis mit sich führen.

Das Verzeichnis enthält Ihren Namen und Ihre Anschrift sowie die jeweilige:

  • Marke des Anhängers
  • Fahrzeugklasse
  • Art des Aufbaus
  • Leermasse
  • zulässige Gesamtmasse
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • Datum der ersten Zulassung
  • Kennzeichen des Anhängers
  • bei Sattelanhängern die Stützlast

Sie können auch Mehrfachausfertigungen des Anhängerverzeichnisses beantragen, zum Beispiel in der Anzahl Ihrer Zugfahrzeuge.
Im internationalen Verkehr werden die Verzeichnisse nicht immer anerkannt.

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