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Kurzkennzeichen beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Halterin oder Halter eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs sind, dürfen Sie damit nicht ohne Zulassung auf öffentlichen Straßen fahren.

Wenn Sie nur kurzzeitig eine Zulassung benötigen, können Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, zum Beispiel für:

  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten

Mit der Probefahrt geben Sie Kaufinteressierten die Gelegenheit, das Fahrzeug zu testen. Überführungsfahrten dienen dem Ortswechsel des Fahrzeugs, zum Beispiel beim Verkauf.

Sie können mit dem Kurzzeitkennzeichen auch ein Fahrzeug fahren, das ein Saisonkennzeichen besitzt, sich aber außerhalb des festgelegten Betriebszeitraums befindet.

Das Kurzzeitkennzeichen beginnt mit der Erkennungsnummer "03" oder "04". Sie dürfen das Kennzeichen nur einmal verwenden. Wenn die eingetragene Frist abgelaufen ist, ist es ungültig. Sie erhalten mit dem Kurzzeitkennzeichen einen Fahrzeugschein. Sie dürfen das Kennzeichen nur für das im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeug verwenden.

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