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mixins.searchInfo_searchTermAuskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Für die Zulassung eines finanzierten oder geleasten Fahrzeugs schickt Ihr Kredit- oder Leasinggeber normalerweise den Fahrzeugbrief direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang des Dokuments kann in der Behörde eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.

Sie können bei Ihrer Zulassungsbehörde Auskunft darüber beantragen, ob der Fahrzeugbrief dort bereits eingegangen ist.

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