Prüfbescheinigung für Mofas beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzUm mit einem Mofa im Straßenverkehr fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Prüfbescheinigung. Dafür müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Prüfung ablegen. Wenn Sie die Prüfung bestehen, stellt Ihnen die Behörde eine Bescheinigung aus. Die Prüfbescheinigung müssen Sie beim Fahren Ihres Mofas mit sich führen.
In folgenden Fällen benötigen Sie keine Prüfbescheinigung:
- Sie besitzen bereits eine deutsche Fahrerlaubnis.
- Sie besitzen eine ausländische Fahrerlaubnis, die in Deutschland gültig ist.
Bevor Sie die Prüfung für die Bescheinigung ablegen dürfen, müssen Sie an einem entsprechenden Ausbildungskurs teilnehmen. Dazu gilt:
- Der Kurs findet bei einer zugelassenen Fahrschule statt.
- Die Fahrlehrkraft muss eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse A besitzen.
- Nach dem Kurs erhalten Sie von der Fahrschule eine Bescheinigung, dass Sie die Ausbildung abgeschlossen haben.
Wenn Sie noch keine Prüfung abgelegt haben, dürfen Sie mit dem Mofa nur in Begleitung einer Fahrlehrerin oder eines Fahrlehrers auf öffentlichen Straßen fahren.
Wenn Sie 15 Jahre oder älter sind, dürfen Sie auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu müssen Sie eine sogenannte "Mofa-Prüfbescheinigung" besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben sowie die erforderliche theoretische Prüfung bestanden haben.
Ausnahme: Sie benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Sie Inhaber einer gültigen deutschen Fahrererlaubnis einer beliebigen Klasse sind oder eine gültige ausländische Fahrerlaubnis besitzen, die Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt.
Außerdem benötigt, wer vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, zum Führen eines Mofas weder eine Fahrerlaubnis noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.