Änderungen und Ergänzungen in Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln, Segelflugzeuge und Freiballone eintragen lassen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzWenn Sie eine Pilotenlizenz besitzen und bestimmte Angaben ergänzen oder ändern möchten, müssen Sie dies beantragen.
Dies kann zum Beispiel in folgenden Fällen vorkommen:
- Adressänderung
- Änderungen des Namens zum Beispiel in Folge einer Heirat
- Neueintragung eines Sprechfunkberechtigung
- Eintragung beziehungsweise Ergänzung eines Sprachnachweises
- Erweiterung oder der Erwerb einer Berechtigung
Dies betrifft Pilotenlizenzen für folgende Luftfahrzeugkategorien:
- Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln:
- PPL(A) – Privatpilotlizenz (Privat Pilot Licence) Flugzeuge
- PPL(H) - Privatpilotenlizenz (Privat Pilot Licence) Hubschrauber
- Leichtluftfahrzeuge:
- LAPL(A) – Leichtflugzeuge-Lizenz (Light Aircraft Pilot Licence) Flugzeuge
- LAPL(H) - Leichtflugzeug-Lizenz (Light Aircraft Pilot Licence) Hubschrauber
- Segelflugzeuge (Sailplane Pilot Licence - SPL)
- Freiballone (Balloon Pilot Licence - BPL)
Den Antrag stellen Sie bei der für Sie zuständigen Luftfahrtbehörde.