Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermNeuausstellung Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln, Leichtluftfahrzeuge, Segelflugzeuge und Freiballone beantragen

Neuausstellung Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln, Leichtluftfahrzeuge, Segelflugzeuge und Freiballone beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) besitzen, können Sie in folgenden Fällen eine Neuausstellung beantragen:

  • Sie haben Ihre Pilotenlizenz verloren.
  • Die Rückseite Ihrer Pilotenlizenz ist vollständig befüllt, sodass die Luftfahrtbehörde oder prüfende Personen keine weiteren Informationen eintragen können.

Auf der Rückseite der Pilotenlizenz ist Platz für verschiedene Vermerke, beispielsweise:

  • Berechtigungen, also welche Flugzeug- oder Hubschraubertypen Sie fliegen dürfen
  • Gültigkeitszeiträume, mit Datum sowie Unterschrift oder Stempel der prüfenden Person
  • zusätzliche Vermerke beziehungsweise spezielle Einträge, zum Beispiel Nachtflugberechtigung, Kunstflug, Schleppberechtigung 
     

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.