Neuausstellung Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln, Leichtluftfahrzeuge, Segelflugzeuge und Freiballone beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzWenn Sie eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) besitzen, können Sie in folgenden Fällen eine Neuausstellung beantragen:
- Sie haben Ihre Pilotenlizenz verloren.
- Die Rückseite Ihrer Pilotenlizenz ist vollständig befüllt, sodass die Luftfahrtbehörde oder prüfende Personen keine weiteren Informationen eintragen können.
Auf der Rückseite der Pilotenlizenz ist Platz für verschiedene Vermerke, beispielsweise:
- Berechtigungen, also welche Flugzeug- oder Hubschraubertypen Sie fliegen dürfen
- Gültigkeitszeiträume, mit Datum sowie Unterschrift oder Stempel der prüfenden Person
- zusätzliche Vermerke beziehungsweise spezielle Einträge, zum Beispiel Nachtflugberechtigung, Kunstflug, Schleppberechtigung