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mixins.searchInfo_searchTermPilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln, Leichtluftfahrzeuge, Segelflugzeuge und Freiballone beantragen

Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln, Leichtluftfahrzeuge, Segelflugzeuge und Freiballone beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Nachdem Sie in Ihrer Ausbildung zur Pilotin oder zum Piloten die praktische Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie nicht automatisch die Pilotenlizenz. Sie müssen diese beantragen.

Dies gilt für folgende Luftfahrzeugkategorien:

  • Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln:
    • PPL(A) – Privatpilotenlizenz (Privat Pilot Licence) Flugzeuge
    • PPL(H) - Privatpilotenlizenz (Privat Pilot Licence) Hubschrauber
  • Leichtluftfahrzeuge:
    • LAPL(A) – Leichtflugzeuge-Lizenz (Light Aircraft Pilot Licence) Flugzeuge
    • LAPL(H) - Leichtflugzeuge-Lizenz (Light Aircraft Pilot Licence) Hubschrauber
  • Segelflugzeuge (Sailplane Pilot Licence - SPL) 
  • Freiballone (Balloon Pilot Licence - BPL)

Sie dürfen dabei nicht mehr als eine Lizenz pro Luftfahrzeugkategorie innehaben.

Den Antrag stellen Sie bei der für Sie zuständigen Luftfahrtbehörde.

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