Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermNachbeurkundung einer Geburt auf ausländischen Seeschiffen beantragen

Nachbeurkundung einer Geburt auf ausländischen Seeschiffen beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Jedes Schiff fährt unter einer bestimmten Landesflagge und gehört damit unter Fahrt rechtlich zum Territorium dieses Landes. Wenn Sie auf einem ausländischen Seeschiff ein Kind bekommen, unterliegt das den gleichen Regeln wie eine Geburt in dem Land.

Wenn einer der Elternteile die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, erhält Ihr Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Sollte nur der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die Eltern nicht verheiratet sein, muss der Vater zunächst die Vaterschaft anerkennen.

Sie können Ihr Kind in das deutsche Geburtenregister eintragen lassen, sind aber dazu nicht verpflichtet.

Ihr Kind kann später die Nachbeurkundung, also eine deutsche Geburtsurkunde, selbst beantragen. Ebenso können später die Ehefrau, der Ehemann oder die Nachkommen eine deutsche Geburtsurkunde für die auf dem ausländischen Schiff geborene Person beantragen.

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.