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mixins.searchInfo_searchTermGenehmigung des Leerstands, der Selbstnutzung, Wohnzweckentfremdung oder baulichen Änderung von öffentlich gefördertem Wohnraum beantragen

Genehmigung des Leerstands, der Selbstnutzung, Wohnzweckentfremdung oder baulichen Änderung von öffentlich gefördertem Wohnraum beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wollen Sie geförderten Wohnraum selbst nutzen, länger als drei Monate leer stehen lassen oder zu anderen als Wohnzwecken nutzen, ist hierfür eine Genehmigung erforderlich. Diese wird unter bestimmten Voraussetzungen erteilt.

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