Aufnahme als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzWenn Sie als niedergelassene europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie Mitglied in einer deutschen Rechtsanwaltskammer sein.
Ihre Aufnahme in eine Rechtsanwaltskammer müssen Sie bei der Rechtsanwaltskammer beantragen. Diese entscheidet über Ihren Antrag. Wenn Sie in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden, können Sie unter der Berufsbezeichnung Ihres Herkunftsstaates als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt arbeiten. Mit der Zulassung erhalten Sie eine Urkunde der Rechtsanwaltskammer.