Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermAnerkennungs- und Berufszugangsverfahren für den landesrechtlich reglementierten Beruf „Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“

Anerkennungs- und Berufszugangsverfahren für den landesrechtlich reglementierten Beruf „Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

Erteilung des sogenannten „Befähigungsnachweises“ über die Befähigung zur chemischen Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen als Voraussetzung, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin/Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ führen zu dürfen, wenn die Voraussetzungen hierfür nach den landesrechtlichen Regelungen erfüllt sind.

Dies schließt auch die Prüfung von Ausgleichsmaßnahmen aufgrund europäischen Gemeinschaftsrechts mit ein, wenn es um die Prüfung und Anerkennung von Hochschuldiplomen und berufspraktischen Ausbildungen aus anderen EU- oder EWR-Staaten geht.

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.