Anerkennungs- und Berufszugangsverfahren für den landesrechtlich reglementierten Beruf „Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAusländische Berufsqualifikationen anerkennen
Erteilung des sogenannten „Befähigungsnachweises“ über die Befähigung zur chemischen Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen als Voraussetzung, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin/Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ führen zu dürfen, wenn die Voraussetzungen hierfür nach den landesrechtlichen Regelungen erfüllt sind.
Dies schließt auch die Prüfung von Ausgleichsmaßnahmen aufgrund europäischen Gemeinschaftsrechts mit ein, wenn es um die Prüfung und Anerkennung von Hochschuldiplomen und berufspraktischen Ausbildungen aus anderen EU- oder EWR-Staaten geht.