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mixins.searchInfo_searchTermAnerkennung als Heilpädagogin oder Heilpädagoge mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

Anerkennung als Heilpädagogin oder Heilpädagoge mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie in Deutschland als Heilpädagogin oder Heilpädagoge tätig sein wollen, muss die Gleichwertigkeit Ihrer Weiterbildung mit der hiesigen Ausbildung zur/zum „Staatlich anerkannte Heilpädagogin“ / zur „Staatlich anerkannter Heilpädagoge“ festgestellt werden.

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