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mixins.searchInfo_searchTermZweite juristische Staatsprüfung zulassen zur Wiederholung

Zweite juristische Staatsprüfung zulassen zur Wiederholung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie können die zweite juristische Staatsprüfung einmal wiederholen, wenn Sie diese in Rheinland-Pfalz im regulären Versuch nicht bestanden haben.

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