Urlaubssemester beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie Ihr Studium unterbrechen möchten, müssen Sie dieses Vorhaben von Ihrer Hochschule genehmigen lassen.
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Hochschule.
Gründe für eine Unterbrechung des Studiums können beispielsweise sein:
- Mitwirkung in gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Gremien (Studierendenschaft, Studierendenwerk)
- länger andauernde Erkrankung
- Betreuung einer oder eines pflegebedürftigen Angehörigen
- Mutterschafts- und Erziehungszeiten
- ordnungsgemäßes einschlägiges Auslandsstudium bis zu zwei Semestern; dies gilt nicht für Auslandsstudienzeiten, die nach der Prüfungsordnung abzuleisten sind
- betriebliche Belange im Rahmen eines berufsbegleitenden, berufsintegrierten oder dualen Studiums
Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend; wegen weiterer möglicher Beurlaubungsgründe wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.
Ihrem Antrag müssen Sie die entsprechenden Nachweise für den Grund der Unterbrechung beilegen.
Wegen der in Ihrem Beurlaubungsfall konkret benötigten Unterlagen und Nachweise wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihre Hochschule.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihre Hochschule.
Einschreibeordnung der jeweiligen Hochschule
Entsprechende Formulare erhalten Sie an Ihrer Hochschule.
24.03.2021
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