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mixins.searchInfo_searchTermTeilerlass der Ausbildungsförderung Gewährung

Teilerlass der Ausbildungsförderung Gewährung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ihr BAföG-Darlehen wird Ihnen auf Antrag teilweise erlassen, wenn Sie Ihr Studium bis zum 31.12.2012 abgeschlossen haben und wenn Sie dabei

  • zu den Besten Ihres Jahrgangs gehören oder
  • Ihre Ausbildung vor Ablauf der Regelstudienzeit beendet haben.

Diese Regelung gilt auch dann, wenn Sie eine Ausbildung, für die Sie ein BAföG-Darlehen bekommen haben, innerhalb der Mindestausbildungszeit bzw. spätestens zwei Monate danach beendet haben.

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