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mixins.searchInfo_searchTermUmschulungsprüfung nach BBiG Zulassung

Umschulungsprüfung nach BBiG Zulassung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Umschulung findet auf Grundlage eines anerkannten Ausbildungsberufs statt. Sie endet, genau wie eine Berufsausbildung, mit einer Abschlussprüfung. Diese Abschlussprüfung für Umschulungen heißt Umschulungsprüfung.

Im Regelfall schließen Sie einen Umschulungsvertrag ab und nehmen dann an der regulären Abschlussprüfung für diesen Beruf teil. Eine gesonderte Umschulungsprüfung wird von einigen Bildungsträgern angeboten, ist aber nicht die Regel.

Eine Umschulungsprüfung wird von den für die Ausbildung in Ihrem Beruf zuständigen Stellen zum Ende der Umschulungszeit durchgeführt. Bevor Sie an der Umschulungsprüfung teilnehmen können, müssen Sie die Umschulung vollständig absolviert haben.

Ihr Umschulungsvertrag wurde durch den Umschulungsbetrieb bei der zuständigen Stelle angezeigt. Die zuständige Stelle führt zusammen mit dem Prüfungsausschuss die Umschulungsprüfung durch. Der Prüfungsausschuss nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese. Ihre Umschulung endet, wenn Sie die Ergebnisse vom Prüfungsausschuss erhalten. Wenn Sie die Umschulungsprüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung 2-mal zu wiederholen.

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