Steuerberater Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation abnehmen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzBewerber mit einem Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt und die in Deutschland als Steuerberater tätig werden möchten, können auf Antrag eine Eignungsprüfung ablegen. Mit der erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung werden dieselben Rechte erworben wie durch die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung.
Bei der Eignungsprüfung handelt es sich um eine staatliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus höchstens zwei schriftlichen Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungsleistungen werden vom staatlichen Prüfungsausschuss des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz abgenommen.