Zulassung zur Eignungsprüfung für Steuerberaterinnen und -berater mit ausländischer Berufsqualifikation beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie haben einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis erworben, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt und möchten in Deutschland als Steuerberater arbeiten?
Ihre berufliche Qualifikation vorausgesetzt, ist der erste Schritt dazu die Eignungsprüfung vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem Sie die Tätigkeit aufnehmen wollen. In Rheinland-Pfalz ist dies das Ministerium der Finanzen.