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mixins.searchInfo_searchTermDiätassistentin oder Diätassistent mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, Berufsqualifikation anerkennen

Diätassistentin oder Diätassistent mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, Berufsqualifikation anerkennen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) prüft als Anerkennungsbehörde den im Ausland erworbenen Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit der deutschen Berufsausbildung. Die Feststellung der eventuell wesentlichen Unterschiede zwischen einer in Deutschland erworbenen Berufsausbildung und einer im Ausland erworbenen Berufsausbildung werden durchgeführt. Nach der Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt die Erteilung eines Feststellungsbescheides. Nach der Feststellung der Gleichwertigkeit und des Nachweises der weiteren persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.

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