Schulformwechsel in das Gymnasium beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDer Wechsel Ihres Kindes von einer Realschule plus auf ein Gymnasium ist nach dem Besuch der Klassenstufen 7, 8 oder 9 möglich, wenn die Klassenkonferenz der Realschule plus dies empfiehlt.
Wenn aus Sicht der Realschule plus ein Wechsel an ein Gymnasium angezeigt oder sinnvoll ist, wird die Schulleitung mit Ihnen ein Gespräch hierüber führen. Danach muss die Klassenkonferenz darüber beraten, ob sie eine entsprechende Empfehlung aussprechen kann. Aufgrund dieser Empfehlung können Sie als Eltern entscheiden und Ihr Kind gegebenenfalls an einem Gymnasium anmelden.
Wenn Sie selbst den Wechsel von einer Realschule plus an ein Gymnasium wünschen, ohne dass die Initiative hierzu von der Schule ausgeht, können Sie diesen Wunsch bei der Schulleitung oder bei der Klassenleitung Ihres Kindes vortragen. Die Schule kann dann ebenfalls einen Beschluss der Klassenkonferenz für eine Empfehlung zum Schulwechsel herbeiführen. Mit dieser Empfehlung hat Ihr Kind einen Anspruch auf Aufnahme an einem von Ihrem Wohnort aus erreichbarem Gymnasium; dies muss nicht das von Ihnen gewünschte Gymnasium sein, da die Aufnahmekapazitäten der Gymnasien berücksichtigt werden müssen.
Bitte wenden Sie sich an Ihre gewünschte Schule.
Der freiwillige Wechsel von einer Realschule plus an ein Gymnasium setzt voraus, dass die Klassenkonferenz der Realschule plus diesen Wechsel empfiehlt.
Eine Anmeldung an einem Gymnasium nach vorherigem Besuch einer Realschule ist nur möglich, wenn die hierfür erforderliche Empfehlung der Realschule plus vorgelegt wird. Erkundigen Sie sich bitte beim Gymnasium, welche weiteren Unterlagen für die Aufnahmeentscheidung im Einzelfall darüber hinaus benötigt werden.
kostenlos
Antragsfrist
Eine Frist ist formal nicht vorgegeben. Da der Wechsel nur zum Schuljahresbeginn möglich ist, sollte die Empfehlung der Realschule plus aber so rechtzeitig erfolgen, dass Sie die Anmeldung am Gymnasium noch spätestens in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien vorher vornehmen lassen können.
Die Entscheidung der Klassenkonferenz wird in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Wochen möglich sein.
Ein Widerspruch ist nicht möglich.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Findet ein Wechsel zum Gymnasium statt und muss Ihr Kind Lerninhalte in der zweiten Fremdsprache nachholen, werden die Leistungen in diesem Fach erstmals im Jahreszeugnis des Gymnasiums benotet.
11.12.2023
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