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mixins.searchInfo_searchTermSchule in freier Trägerschaft Aufnahme

Schule in freier Trägerschaft Aufnahme

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Schulbesuchspflicht kann nicht nur an öffentlichen Schulen, sondern auch an Schulen in freier Trägerschaft erfüllt werden. Die Schulen in freier Trägerschaft nehmen Schülerinnen und Schüler nach den für die öffentlichen Schulen geltenden Vorschriften auf, können aber zusätzliche Aufnahmebedingungen festlegen.

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