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mixins.searchInfo_searchTermSchulzeugnis ersetzen

Schulzeugnis ersetzen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Von Abschluss- und Abgangszeugnissen verwahren die Schulen für die Dauer von 60 Jahren Zweitschriften. Auf dieser Grundlage können auf Antrag Zweitschriften erstellt werden, wenn die Zeugnisoriginale verloren gegangen sind oder aus anderen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen.

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