Fachschule Sozialwesen (BBS) aufnehmen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Fachschule für Sozialwesen bietet Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im sozialpädagogischen Bereich und unterteilt sich in folgende Fachrichtungen (Ihre spätere Berufsbezeichnung):
- Sozialpädagogik (Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher)
- Heilerziehungspflege (Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/ staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger)
- Heilpädagogik (Staatlich anerkannte Heilpädagogin/staatlich anerkannter Heilpädagoge)
- Organisation und Führung (Staatlich anerkannte Fachwirtin/staatlich anerkannter Fachwirt für Organisation und Führung, Schwerpunkt Sozialwesen)
Für Ihre Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege benötigen Sie neben dem qualifizierten Sekundarabschluss I eine berufliche Vorbildung. Dies kann z. B. sein:
- eine abgeschlossene mind. zweijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder
- eine Ausbildung im Beamtenverhältnis oder
- eine mind. dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
- mind. dreijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mind. einem minderjährigen Kind oder
- die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife in Verbindung mit einem mind. viermonatigem Praktikum im sozialpädagogischen Bereich
Eine weitere geeignete berufliche Vorbildung ist der erfolgreiche Besuch der Höheren Berufsfachschule Sozialassistenz mit dem Abschluss Staatlich geprüfte Sozialassistentin/staatlich geprüfter Sozialassistent.
Der Besuch der Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik und Heilerziehugspflege, kann in Vollzeit- oder Teilzeitausbildung erfolgen und dauert mind. drei Jahre.
Für die Weiterbildung an der Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Heilpädagogik, benötigen Sie eine abgeschlossene Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher oder zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger und eine danach mind. einjährige hauptberufliche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen oder sonderpädagogischen Einrichtung.
Wenn Sie Leitungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen übernehmen und die Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Organisation und Führung, besuchen wollen, ist Voraussetzung eine mind. dreijährige sozialpflegerische, sozialpädagogische oder pflegerische Berufsausbildung und eine mind. zweijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit in einer entsprechenden Einrichtung.
Weitere Informationen können Sie der Broschüre „Fachschule für Sozialwesen“ entnehmen.