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mixins.searchInfo_searchTermAdoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt

Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.

Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption aus.

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