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mixins.searchInfo_searchTermDie Namensbestimmung, den Elterngeldantrag und den Kindergeldantrag gleichzeitig als kombinierte Familienleistung erledigen

Die Namensbestimmung, den Elterngeldantrag und den Kindergeldantrag gleichzeitig als kombinierte Familienleistung erledigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Mit der kombinierten Familienleistung können über einen einzigen Online-Dienst - ELFE (Einfach Leistungen für Eltern) - verschiedene Leistungen bei unterschiedlichen Behörden beantragt werden. Die Leistungen können Sie gleichzeitig, gebündelt und einfach beantragen.
Sie müssen Ihre Daten nur einmal eingeben und keine weiteren Unterlagen bei den unterschiedlichen Behörden vorlegen.Mit dem Online-Dienst ELFE können Sie alle Leistungen gleichzeitig beantragen oder frei wählen, welche der 3 Leistungen Sie beantragen möchten. Folgende Leistungen gibt es:

  1. Den Namen des neugeborenen Kindes bestimmen und Geburtsurkunden beim Standesamt bestellen.
  2. Kindergeld bei der Familienkasse beantragen.
  3. Elterngeld bei der Elterngeldstelle beantragen:

Die zuständigen Stellen tauschen mit Ihrem Einverständnis die Daten zur Geburt elektronisch untereinander aus. Gleichzeitig können Sie zustimmen, dass Ihre Gehaltsdaten von Ihrem Arbeitgeber automatisiert abgerufen und mittels der Datenstelle der Rentenversicherung an die zuständige Elterngeldstelle übermittelt werden. So müssen Sie keine Papiernachweise an die Elterngeldstelle senden.


Sie müssen den Onlinedienst nicht nutzen. Sie können weiterhin alle Anträge postalisch oder persönlich bei der zuständigen Behörde stellen. Auch eine Kombination von postalischer, persönlicher Abgabe und der Nutzung des Online-Dienst ist möglich.
 

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