Schwangerschaftskonfliktberatung bescheinigen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDamit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden darf, ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung erforderlich. In der Beratung wird über die Möglichkeit des Abbruchs, über Ängste und Sorgen der Schwangeren, über mögliche Hilfsangebote und medizinische Aufklärung gesprochen. Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Die Beratungsstelle hat nach Abschluss der Beratung der Schwangeren eine mit Namen und Datum versehene Bescheinigung darüber auszustellen, dass eine Beratung stattgefunden hat.