Stadtverwaltung Neuwied - Bauordnungsabteilung
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzSie möchten wissen, wie und was Sie auf Ihrem Grundstück bauen dürfen? Sie haben Fragen zu Bauanträgen und Verfahren, zum Bauen allgemein oder zur Wohnbauförderung? Dann sind Sie bei der Bauordnungsabteilung der Stadt Neuwied richtig.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner zum Thema Bauen und Wohnungsbauförderung. Durch umfangreiche Beratungen in baurechtlichen Verfahren unterstützen wir Sie bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens. Wir beraten Sie aber auch zu Fördermöglichkeiten im Wohnungsbau des Landes Rheinland-Pfalz und zum Thema Wohnberechtigungsscheine.
Darüber hinaus nehmen wir in der Bauordnungsabteilung auch ordnungsbehördliche Aufgaben wahr. Bei städtebaulichen Belangen, dem Nachbarschutz und bei evtl. gefahrdrohenden Zuständen greift die Bauordnungsabteilung ordnend ein.
Bei all Ihren Fragen wenden Sie sich gerne einfach an unseren zentralen Infopunkt persönlich (1. OG, Zimmer-Nr. 164), telefonisch unter +49 2631 802637 oder +49 2631 802643 oder per E-Mail an bauamt@neuwied.de.
Adressdaten
Adresse
56564 Neuwied
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.
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Öffnungszeiten
Mo. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Ansprechpartner
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Zuständig für:
- Neuwied (Stadt):
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung
- Baugenehmigung Freistellungsverfahren
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvoranfrage stellen
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Formulare
Vollmacht zum Antrag auf Einsicht in das Baulastenverzeichnis