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mixins.searchInfo_searchTermGeburtenregister Änderung der Geschlechtseintragung

Geburtenregister Änderung der Geschlechtseintragung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn bei Ihnen eine biologisch bedingte Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt, und diese durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt ist, können Sie beim Standesamt den Geschlechtseintrag in Ihrem Geburtenregister und Ihre Vornamen ändern.

Ihnen stehen dann die Möglichkeiten offen, den Geschlechtseintrag männlich, weiblich oder divers zu wählen beziehungsweise den Geschlechtseintrag im Register offen zu lassen.

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