Ausschankgenehmigung beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzAusschankgenehmigung
- wird benötigt, um vorübergehend alkoholische Getränke zum Verzehr außerhalb öffentlicher Gaststätten auszuschenken
- eine Gestattung ist zeitlich auf die geplante Veranstaltung beschränkt und ist jederzeit widerrufbar
Beantragung
- erfolgt mittels Antrag
- persönlich, schriftlich, per Fax oder per Mail
- wird auf Wunsch per Post oder Mail an Antragsteller gesendet
- soll spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen
Bei Veranstaltungen
in Gebäuden, die keine Gaststätte / Versammlungsstätte sind:
- muss das Einverständnis des Eigentümers vorliegen
- sind die baurechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen
- die Zusatimmung der Bauaufsicht und der Feuerwehr ist erforderlich
auf privater Fläche:
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muss das Einverständnis des Grundstückseigentümers vorliegen
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dürfen Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente und ähnlich Geräte nur in solcher Lautsträke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden oder die natürliche Umwelt nicht beeinträchtigt wird
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im Einzelfall kann auf Antrag hin das Ordnungsamt Ausnahmegenehmigungen erteilen
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mit hohem Besucheraufkommen, ist das Amt für Brand-, Zivilschutz und Rettungsdienst rechtzeitig zu informieren
auf öffentlichen Flächen:
- ist eine Sondernutzungserlaubnis beim Ordnungsamt zu beantragen
- ist für Sammlungen von Geld- und Sachspenden eine Erlaubnis beim Ordnungsamt einzuholen
- dürfen Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente und ähnlich Geräte nur in solcher Lautsträke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden oder die natürliche Umwelt nicht beeinträchtigt wird
- mit hohem Besucheraufkommen, ist das Amt für Brand-, Zivilschutz und Rettungsdienst rechtzeitig zu informieren