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Ausschankgenehmigung beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Ausschankgenehmigung

  • wird benötigt, um vorübergehend alkoholische Getränke zum Verzehr außerhalb öffentlicher Gaststätten auszuschenken
  • eine Gestattung ist zeitlich auf die geplante Veranstaltung beschränkt und ist jederzeit widerrufbar

Beantragung

  • erfolgt mittels Antrag
    • persönlich, schriftlich, per Fax oder per Mail
    • wird auf Wunsch per Post oder Mail an Antragsteller gesendet
  • soll spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen


Bei Veranstaltungen

in Gebäuden, die keine Gaststätte / Versammlungsstätte sind:

  • muss das Einverständnis des Eigentümers vorliegen
  • sind die baurechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen
    • die Zusatimmung der Bauaufsicht und der Feuerwehr ist erforderlich

auf privater Fläche:

  • muss das Einverständnis des Grundstückseigentümers vorliegen

  • dürfen Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente und ähnlich Geräte nur in solcher Lautsträke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden oder die natürliche Umwelt nicht beeinträchtigt wird

  • im Einzelfall kann auf Antrag hin das Ordnungsamt Ausnahmegenehmigungen erteilen

  • mit hohem Besucheraufkommen, ist das Amt für Brand-, Zivilschutz und Rettungsdienst rechtzeitig zu informieren 

auf öffentlichen Flächen:

  • ist eine Sondernutzungserlaubnis beim Ordnungsamt zu beantragen
  • ist für Sammlungen von Geld- und Sachspenden eine Erlaubnis beim Ordnungsamt einzuholen
  • dürfen Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente und ähnlich Geräte nur in solcher Lautsträke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden oder die natürliche Umwelt nicht beeinträchtigt wird
  • mit hohem Besucheraufkommen, ist das Amt für Brand-, Zivilschutz und Rettungsdienst rechtzeitig zu informieren 

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